(Leitfäden + Dokumente)
Am 25.05.2018 ist die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO ) in Kraft getreten. Ziel der DSGVO ist eine einheitliche Datenschutzregelung auf EU Ebene. Die DSGVO hat das bestehende Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) abgelösen.
Wir, easyfeedback, haben alle Maßnahmen auf die DSGVO ausgerichtet, und geben Ihnen hier alle notwendigen Informationen, einen Leitfaden und die benötigten Dokumente zur Einhaltung des Datenschutzes nach DSGVO.
Vorab: Der Datenschutz findet Anwendung, wenn personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Daher prüfen Sie zuerst, ob Sie überhaupt personenbezogene Daten verarbeiten.
Personenbezogen Daten bei der Nutzung mit easyfeedback sind/können sein:
E-Mail Einladung über easyfeedback:
Erweiterung des Umfragelinks um Parameter & Variablen oder einer Personal-ID. Mögliche Erweiterungen, die Rückschlüsse auf eine Person ziehen können:
Antworten des Teilnehmers:
Wenn Sie keine personenbezogenen Daten erheben, müssen Sie an dieser Stelle nichts weiter beachten.
Verantwortlichkeit und zuständige Ansprechpartner
Die Datenschutzkette gemäß Auftragsverarbeitung und DSGVO:
Sie erheben und verarbeiten mit Umfragen über easyfeedback personenbezogene Daten von Ihren Mitarbeitern, Kunden oder anderen Personen. Dann nehmen Sie, gegenüber diesen, die Rolle des Verantwortlichen ein. Wir, easyfeedback, sind in diesem Verhältnis Ihr Auftragsverarbeiter.
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung regelt das Verhältnis und die Zuständigkeit (unten folgend als Download)
Damit wir Ihnen gegenüber unsere Dienstleistung anbieten können, haben wir das Rechenzentrum Cronon GmbH im Einsatz.
Mit dem genannten Rechenzentrum haben wir ebenfalls einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen, wo wir, easyfeedback, die Rolle des Verantwortlichen einnehmen und unser Dienstleister die Rolle des Auftragsverarbeiter.
Zur Einhaltung des Datenschutzes ist es somit notwendig, dass Sie mit uns eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen, um die Kette zu schließen.
Verfahrensverzeichnisse und Meldungen an die Betroffenen
Gemäß DSGVO schreibt der Datenschutz vor, dass die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogene Daten in einem Verfahrensverzeichnis (VV) dokumentiert werden muss und die betroffenen Personen eine Mitteilung über den Vorgang erhalten
(Auskunftsrecht).
In beiden Punkten unterstützen wir Sie mit Vorlagen zum Download (unten folgend) und technischen Features innerhalb von easyfeedback.
Leitfaden/Checkliste zur datenschutzkonformen Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Umfragedaten
Vertrag zur Auftragsverarbeitung (DSGVO)
So schließen Sie den Vertrag mit uns ab:
Verfahrensverzeichnis (VV)
Gemäß Datenschutz muss jedes Verfahren zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten dokumentiert werden. Um es Ihnen in der Zusammenarbeit mit easyfeedback zu erleichtern, haben wir Ihnen ein Muster-Verfahrensverzeichnis erstellt, welches Sie nutzen können.
So erstellen Sie Ihr Verfahrensverzeichnis für die Umfrage:
Hinweis auf die Verarbeitung (passiv – aktiv)
Jede Person muss, gemäß DSGVO, über die Verarbeitung von ihm betreffenden personenbezogenen Daten informiert werden. Um dies zu gewährleisten müssen die Personen auf die Verarbeitung hingewiesen werden.
Wie „aktiv“ der Teilnehmer auf den Datenschutzhinweis hingewiesen werden muss, ist aus dem DSGVO nicht ersichtlich – lediglich, dass er darauf hingewiesen werden muss.
Wir empfehlen Ihnen 2 Varianten:
Datenschutzhinweis (Auskunftsrecht) in der Umfrage platzieren
Neben dem Hinweis auf die Verarbeitung, müssen Sie der betreffenden Person auch Auskunft über die Art der Verarbeitung, deren Rechte und über die Auskunftsmöglichkeiten geben.
Für die Bereitstellung der Informationen bieten wir einen Textlink namens „Datenschutzhinweis“ in der Abschlussleiste innerhalb der Umfrage an, wo sich nach dem Klick auf den Link eine Infobox mit den Datenschutzhinweisen öffnet. Um die Funktion zu aktivieren, gehen Sie bitte in die Einstellungen Ihrer Umfrage und aktiveren die Funktion „Datenschutzhinweis“. Nach dem Speichern ist der Text unten links in der Umfrage klickbar und es öffnet sich die Infobox.
Die Datenschutzhinweise (Auskunftsrecht) können Sie eigenständig erstellen, oder Sie nutzen unsere Vorlage und ergänzen die fehlenden Angaben.
So hinterlegen Sie die Datenschutzhinweise in der Umfrage:
Hinweis: Die hier gemachten Angaben sind keine Rechtsberatung. Wir übernehmen keine Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Bei Fragen zur exakten, und für Ihr Unternehmen optimalen Umsetzung, nehmen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten Kontakt auf.