Betriebsrat im Kontext der Gefährdungsbeurteliung
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Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess, bei dem potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz identifiziert und bewertet werden, um daraufhin geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Diese Beurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und soll dazu beitragen, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Der Betriebsrat hat in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung einige wichtige Aufgaben und Rechte:
1. Mitbestimmung und Mitwirkung
Der Betriebsrat hat das Recht, bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mitzubestimmen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Betriebsrat in allen wesentlichen Aspekten des Arbeitsschutzes zu beteiligen, insbesondere bei der Identifizierung und Bewertung von Gefährdungen und der Festlegung von Maßnahmen.

2. Beratung und Kontrolle
Der Betriebsrat kann Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsschutzes machen und die Durchführung der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr überwachen.
Zudem kann der Betriebsrat sicherstellen, dass alle relevanten Gefährdungen berücksichtigt werden, auch solche, die möglicherweise übersehen wurden.
3. Zugang zu Informationen
Der Betriebsrat hat das Recht, alle erforderlichen Informationen zur Gefährdungsbeurteilung einzufordern.
Dazu gehören auch Ergebnisse von Unfalluntersuchungen, medizinische Beurteilungen oder Risikoanalysen, die für die Beurteilung von Gefährdungen relevant sind.
4. Schutz der Arbeitnehmerinteressen
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und kann sich dafür einsetzen, dass die Gefährdungsbeurteilung umfassend und realistisch erfolgt.
Er kann auch im Fall von Mängeln oder unzureichenden Maßnahmen auf diese hinweisen und gegebenenfalls juristische Schritte einleiten.

5. Schulung und Sensibilisierung
Der Betriebsrat kann auch Schulungsmaßnahmen anregen, damit alle Mitarbeiter über die Gefährdungsbeurteilung und die ergriffenen Schutzmaßnahmen informiert sind.

